Richtlinien

Richtlinienänderung ab 1. Oktober 2011 (NEU)

Ab 1. Oktober 2011 gilt die Richtlinienänderung zu den Richtlinien 2008 für Bürgschaften zur Betriebsfestigung und für Investitionskredite. Änderungen gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2008 wurden im Bereich "Kosten" (Punkt 8) durchgeführt.

Richtlinien 2008 - Stand Oktober 2011

Richtlinien 2008 (ALT)

Für alle vor dem 1. Oktober 2011 eingebrachten Anträge gelten hinsichtlich Punkt 8.1.1. noch die Richtlinien 2008. Bei Evidenzschreiben bzw. Ankündigungen von Bürgschaftsanträgen ist die tatsächliche Einbringung des vollständigen Antrages maßgeblich.

Richtlinien 2008

Kurzfassung Richtlinien 2008 

Frühere Richtlinien 2001 (ALT)

Gültig ab 1. Juni 2001 bis 31. Dezember 2007.

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Betriebsfestigung
Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften für Investitionskredite

 

Antrag an die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH

Damit die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH eine Bürgschaft übernehmen kann, ist es unbedingt notwendig, dass vor Beginn des Finanzierungsvorhabens ein Antrag bzw die wesentlichen Punkte eines geplanten Ansuchen (Fristwahrung) der Bürgschaftsbank Salzburg GmbH mitgeteilt werden.

Der Antrag zur Übernahme eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH wird ausschließlich über ein Kreditinstitut gestellt.
 

Antrag als EXCEL-Datei: Bürgschaftsantrag, Kreditantrag, Beilagen 1 - 4

Vorlage für den Nachweis der Kreditvalutaverwendung.

Für Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Betriebsfestigungsaktion ist ein Umstrukturierungsplan notwendig.

Muster für einen solchen Umstrukturierungsplan

 

"Salzburger Wirtschaft" vom 19. August 2011

Mit Haftungen und Garantien der Salzburger Wirtschaft helfen
- die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH legt Bilanz: "Unterstützung nicht nur in der Krise"