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Sitzungstag |
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25.5.2012 |
Ab. 1. Oktober 2011 gilt die Richtlinienänderung zu den Richtlinien 2008 für die Übernahme von Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH. Änderungen gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2008 wurden im Bereich "Kosten" (Punkt 8) durchgeführt.
Für alle vor dem 1. Oktober 2011 eingebrachten Anträge gelten hinsichtlich Punkt 8.1.1. noch die Richtlinien 2008. Bei Evidenzschreiben bzw. Ankündigungen von Bürgschaftsanträgen ist die tatsächliche Einbringung des vollständigen Antrages maßgeblich.
"Salzburger Wirtschaft" vom 19. August 2011: Mit Haftungen und Garantien der Salzburger Wirtschaft helfen - die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH legt Bilanz: "Unterstützung nicht nur in der Krise"
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Änderungen im Web |
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1. Oktober 2011 |
Die neuen Richtlinien, gültig ab 1. Oktober 2011, als Download |
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19. August 2011 |
"Unterstützung nicht nur in der Krise" die Bürgschaftsbank Salzburg GmbH in der "Salzburger Wirtschaft" als Download |
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11. Februar 2008 |
Neues Antragsformular im
Downloadbereich: Excel-Datei Antrag.xls |
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10. Jänner 2008 |
Neue Website Online |
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